Vollgeld löst das "Too big to fail" Problem

Im Bericht des Bundesrates vom 18. Febr. 2015 wird offiziell festgestellt, dass die bisherigen Massnahmen der "Too big to fail"-Gesetzgebung nicht ausreichen, um zukünftige Bankenrettungen durch Steuergelder zu vermeiden. Hier hilft die Vollgeld-Initiative weiter.

Die Vollgeld-Initiative löst das "Too big to fail"-Problem! Es wird möglich, größere Banken Konkurs gehen zu lassen, anstatt sie mit Milliarden Steuergeldern zu retten. Entscheidend dabei ist, dass mit der Umstellung auf Vollgeld der Zahlungsverkehr unabhängig von den Bankbilanzen wird. 

Wie mit der Vollgeld-Initiative der Staat aus der Geiselhaft der Banken befreit wird, ist hier genauer erklärt: http://www.vollgeld-initiative.ch/vorteile/#c191

Der "Too Big to fail"-Bericht des Bundesrat:

http://www.news.admin.ch/<wbr />NSBSubscriber/message/<wbr />attachments/38319.pdf

 

Die Wichtigste Passage (Seite 8 im Dokument)

2.3

Löst der Schweizer Ansatz (gemäss Gesetzgeber) das TBTF-Problem?

Schätzungen des IWF oder der Ratingbonus von S&P lassen den Schluss zu, dass nach wie vor von impliziten - aber im Vergleich zu 2009 reduzierten - Staatsgarantien für Schweizer Grossbanken auszugehen ist. Eine implizite Staatsgarantie kann demnach als eine versteckte staatliche Subvention an die systemrelevanten Banken betrachtet werden. Nach Berechnungen Haldanes summierte sich diese Subvention vor der Finanzkrise für die 29 grössten Institute weltweit auf rund 70 Milliarden US-Dollar.13 Zudem haben verschiedene Entwicklungen und Erkenntnisse seit Einführung der TBTF-Gesetzgebung klar gemacht, dass auch eine vollständige Umsetzung des Gesamtpakets das TBTF-Problem nicht lösen wird. Ergänzende Massnahmen sind deshalb notwendig.

 

Seite 9 das Thema Bail-in und damit die Haftung von bestimmten Anlageklassen der Bankbilanz

Massnahmen für den Krisenfall

Des Weiteren ist unsicher, ob im Krisenfall genügend Haftungssubstrat zur Verfügung steht, um eine Zwangssanierung mit Weiterführung des Gesamtkonzerns oder eine geordnete Abwicklung der Restbank zu ermöglichen. In der Schweizer TBTF- Regulierung nimmt die progressive Komponente unter anderem die Rolle eines solchen Haftungssubstrats ein. Die Höhe der progressiven Komponente dürfte

allerdings für diese Funktion zu gering sein. Dies hat unter anderem mit den verschiedenen Zielsetzungen zu tun, welche mit der progressiven Komponente anvisiert werden (Anreizmechanismus zur Reduktion von Bilanzgrösse und Marktanteilen sowie zur Verbesserung der globalen Resolvability; Sicherstellung von ausreichenden Mitteln zur Sanierung und Abwicklung). In diesem Zusammenhang wird international (u. a. im FSB) und national am Bail-in als Mittel zur Kapitalbeschaffung für die Sanierung gearbeitet. Dieser sieht eine Zwangsbeteiligung von bestimmten Anleihegläubigern vor. Entscheidend dabei ist, dass im Zeitpunkt drohender Insolvenz genügend Verbindlichkeiten zur Sanierung zur Verfügung stehen. Dafür sind die Rechtssicherheit und die Durchsetzungsfähigkeit entscheidend. Bezüglich des Rechtsinstrumentariums im Bereich der Krisenmassnahmen haben jüngste internationale Untersuchungen Schwachstellen im Schweizer Dispositiv bestätigt.

 

Fazit: Nach heutiger Einschätzung löst auch eine vollständige Umsetzung der TBTF-Gesetzgebung das Problem nicht vollumfänglich. Es sind zusätzliche Massnahmen zur Stärkung des Schweizer Gesamtpakets nötig, um die Widerstandsfähigkeit der Grossbanken zu erhöhen und eine Sanierung oder geordnete Abwicklung ohne Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu ermöglichen.